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Zur Aufnahme – Schritt für Schritt

Hat eine telefonische Anfrage stattgefunden, folgt als nächster Schritt ein Vorstellungsgespräch vor Ort in Begleitung der Eltern oder der Erziehungsverantwortlichen zusammen mit der einweisenden Fachperson.

Für die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen benötigen wir, neben einer gesicherten Rechtsgrundlage und einer Kostengutsprache, eine schriftliche Anmeldung mit einem entsprechenden Abklärungsbericht (z. B. Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, etc.) sowie weitere Fachberichte.

Sind sich alle Beteiligten einig, dass das Angebot die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen positiv unterstützen kann, erfolgt der Eintritt in der Regel zeitnah.

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